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BLANKENHEIM

Verweilen an der Quelle

Aufgaben bei der Briefwahl

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Aufgaben als Wahlhelfer bei der Briefwahl. Mit den ausklappbaren Kacheln haben Sie schnell Zugriff auf nützliche Hinweise, die Ihnen helfen, Ihr Wissen zu überprüfen.

Wahlvorstand

  • Öffnen, Prüfen und Zählen der roten Wahlbriefe.
  • Die Prüfung der Wahlscheine anhand des evtl. vorliegenden Negativverzeichnisses und auf ihre generelle Gültigkeit hin. Dieser Stapel kann bereits nach den einzelnen Parteien sortiert werden.
  • Zulassung und Zurückweisung von Wahlbriefen.
  • Unterzeichnung der Briefwahlniederschrift.
  • Verpacken der Wahlunterlagen.
  • Das Wegfahren der Wahlurnen in die jeweiligen Stimmbezirke

  • Anfertigung der Briefwahlniederschrift.
  • Anfertigung der Mitteilung (Anlage 21 KWahlO NRW)

  • Er besteht aus dem Briefwahlvorsteher, dem stellvertretenden Briefwahlvorsteher, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer sowie weiteren 3 Beisitzern.
  • Die Mitglieder üben ihr Amt unparteiisch aus.
  • Alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

  • Mit einfacher Mehrheit.
  • Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Briefwahlvorstehers maßgeblich.

Mit mindestens 3 Mitgliedern, darunter der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter. (In der Regel sind alle Mitglieder durchgängig anwesend.)

  • Ein Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine.
  • Die roten Wahlbriefe.
  • Die Mitteilung (Anlage 21 KWahlO NRW).
  • Die Briefwahlniederschrift.

Stimmenauszählung

Gemäß dem Beschluss der Bürgermeisterin erfolgt die Auszählung der Stimmen in den einzelnen Wahllokalen!

Niederschrift

Ja, die Niederschrift sieht eine Eintragung unter der Ziffer 2.6 vor.

Unter Punkt 2.8 der Niederschrift

Eintragungen können während des Zulassungsverfahrens der roten Wahlbriefe vorgenommen werden.

Verpacken der Wahlunterlagen

Sämtliche Wahlunterlagen sind entsprechend der beigefügten Packliste zu verpacken und anschließend in die Wahlkiste zu legen. Der Wahlvorsteher übergibt die Wahlurne zusammen mit der Wahlniederschrift an die ihm Mitgeteilte Sammelstelle.

  • Die eingenommenen Wahlscheine.
  • Die Wahlbriefumschläge und Wahlscheine der nach besonderer Beschlussfassung zugelassener Wahlbriefe.
  • Zurückgewiesene Wahlbriefe.