Denkmalschutz
Allgemeine Informationen zum Denkmalschutz
Die Gemeinde Blankenheim ist Untere Denkmalbehörde gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW).
Die Untere Denkmalbehörde ist beispielsweise zuständig für:
- Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Bau- und Bodendenkmäler
- Umgebungsschutz für Baudenkmäler
- Unterschutzstellung von Denkmalbereichen
- Erteilung von Erlaubnissen gem. § 9 Denkmalschutzgesetz
- Entdeckung von Bodendenkmälern → Anzeigepflicht
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes
- Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste
- Löschung von Denkmälern aus der Denkmalliste
- Ausstellen von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz / § 40 DSchG
Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz finden Sie auch hier: