Blankenheim

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BLANKENHEIM

Verweilen an der Quelle

Klima- und Naturschutz

Diese Seite befindet sich zur Zeit im Aufbau und wird stetig ergänzt … Sie finden hier verschiedene Broschüren, Berichte, Informationen zu interessanten Projekten und Terminankündigungen rund um die Themen Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Naturschutz, Nachhaltigkeit etc.

Kommunale Wärmeplanung

Die Gemeinde möchte mit e-regio als Partner kosteneffiziente und klimafreundliche Lösungen für die Wärmeversorgung der Zukunft finden. Die kommunale Wärmeplanung soll aufzeigen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung lokal in Zukunft zu rechnen ist, und es leichter machen, sich für eine geeignete Heizoption zu entscheiden.

Bevor die kommunale Wärmeplanung als finaler Entwurf dem Rat der Gemeinde Blankenheim zum Beschluss vorgelegt wird, erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG, § 13) die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen.

Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Blankenheim
Offenlage gem. § 13 Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG)

Am 1. Januar ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Danach werden die Bundesländer verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe dieses Gesetzes erstellt werden. Das WPG verpflichtet somit die Länder, eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung umzusetzen.

Im Anschluss hat das Land mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) am 10. Dezember 2024 die Kommunen verpflichtet, die Wärmeplanung für das kommunale Gebiet durchzuführen (§ 2 LWPG).

Die Gemeinde Blankenheim hat bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes und der landesgesetzlichen Regelungen auf freiwilliger Basis Vorarbeiten zur Durchführung eine Wärmeplanung mit der Beauftragung eines Planungsbüros aufgenommen.

Die kommunale Wärmeplanung zeigt Eigentümer*innen von beheizbaren Gebäuden auf, wie eine kostengünstige, verlässliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung künftig umgesetzt werden kann. Sie stellt dabei eine unverbindliche Empfehlung dar, ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber Energieversorgern.

Durch Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung vom 16.05.2023 wurde die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Blankenheim beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung einer Kommunalen Wärmeplanung wurde vom 26.03.2025 – 01.04.2025 öffentlich bekanntgemacht.

Am 11.12.2025 hat der Rat der Gemeinde Blankenheim die Offenlage des Abschlussberichts der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen in Anlehnung an § 13 Abs. 3 und 4 für den Zeitraum vom 16.01.2026 – 17.02.2026.

Offenlage der Kommunalen Wärmeplanung

Bevor die Kommunale Wärmeplanung als finaler Entwurf dem Rat der Gemeinde Blankenheim zum Beschluss vorgelegt wird, erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG, § 13) die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen.

Zeitraum der Offenlage: 16.01.2026 – 17.02.2026

Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Blankenheim unter Bekanntmachungen.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
  2. dass Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können,
  4. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Gemeinde Blankenheim, Ahrstraße 50, 53945 Blankenheim, im 2. OG, Zimmer 2.02 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

Montag, Dienstag

09:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09:00 - 18:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Blankenheim, den 19.12.2025

Gemeinde Blankenheim
Jennifer Meuren
Bürgermeisterin


Lärmaktionsplan

Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft. Der Begriff Lärmaktionsplan wird in der Richtlinie wie folgt definiert:
• "Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung".

Ziel der Richtlinie ist, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

In den ersten drei Runden der Lärmaktionsplanung wurden die Untersuchungsinhalte so definiert, dass die Gemeinde Blankenheim keinen Lärmaktionsplan aufstellen musste.

Dies ändert sich nun mit der 4. Runde. Nach dem "Portugal-Urteil" des EUGH, dass alle kartierten Gemeinden einen Lärmaktionsplanaufstellen müssen, ist die Gemeinde Blankenheim verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Zu untersuchende Hauptverkehrsstraßen sind Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder sonstige grenzüberschreitende Straßen, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke >8.200 Kfz). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat danach folgende Straßen(-abschnitte) kartiert (Pflichtaufgabe):

  • A 1 im Gemeindegebiet,
    B 51 im Gemeindegebiet,
    L 115 von B 51 bis K 71-Abzweig Reetz (Weinstraße).

Kreis- und Gemeindestraßen sind i.d.R. keine Pflichtaufgabe in der Lärmminderungsplanung, da sie nicht zu den "grenzüberschreitenden" Straßen gehören.

Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Da es zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit keine nationalen gesetzlichen Regelungen gibt, erhält die EU-Umgebungslärmrichtlinie Direktwirkung. Der Öffentlichkeit wurde in zwei Beteiligungsrunden die Möglichkeit gegeben sich zu der Lärmaktionsplanung zu äußern.

Nach § 47d Abs. 5 BImSchG werden die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

Lärmaktionsplan


LEADER-Projekt ZukunftsDörfer

Sie haben eine Idee für mehr Klimaschutz und Artenvielfalt in Ihrem Ort? Dann melden Sie sich gerne bei Jennifer Thelen von der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e.V.
Über das LEADER-Projekt ZukunftsDörfer können Sie Unterstützung erhalten? Jetzt aktiv werden und mitmachen! Z.B. mit Privatgarten, Verein oder Dorfgemeinschaft.


Der Hitzeknigge

Die Sommer werden heißer und trockener. Hitzebelastung kann ernstzunehmende Gesundheitsbelastungen und Krankheitssymptome hervorrufen. Im "Hitzeknigge" finden Sie die wichtigsten Tipps zum Verhalten bei Hitze.


Gemeinsam Obst ernten! – mit dem Obstbaumkataster der Gemeinde Blankenheim

Über das Gemeindegebiet verteilt sind an einigen Stellen Obstbäume vorhanden, viele davon auch auf gemeindlichen Grundstücken. Hierzu hat die Gemeindeverwaltung ein Obstbaumkataster erstellt, in dem die Standorte erkennbar sind. Diese Obstbäume sind auch entsprechend mit einem gelben Band markiert worden.

Alle Bürger:innen dürfen die Früchte der Obstbäume ernten. Gemeinsam sorgen wir dadurch für eine nachhaltigere Nutzung der vorhandenen Ressourcen!