Blankenheim

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BLANKENHEIM

Verweilen an der Quelle

Tauchgenehmigungen

Hinweis:

Zur Erteilung einer Taucherlaubnis benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • Anzahl der Personen
  • Anzahl der Tauchgänge
  • Das Datum an dem der Tauchgang durchgeführt wird
  • Die Gebühr beträgt 10,00 € pro Tauchgang je Person
  • Anmeldefrist - ca. 1 Woche

Die Taucherlaubnis gilt erst nach erfolgter Überweisung als erteilt. Auch bestätigte, aber nicht durchgeführte Tauchgänge bleiben kostenpflichtig.
Die Taucherlaubnis ist im Fahrzeug mitzuführen und gut sichtbar auszulegen, damit Sie sich im Falle einer Kontrolle entsprechend ausweisen können. Zudem gilt die erteilte Tauchgenehmigung als Parkticket.

Das Tauchen am Freilinger See erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Blankenheim ist von jeglichen Haftungsansprüchen freigestellt.