Blankenheim

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BLANKENHEIM

Verweilen an der Quelle

Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeanmeldungen

Hinweise

  • Eine Anmeldung kann auch rückwirkend erfolgen.
  • Bei einer Anmeldung müssen Sie Ihre zukünftige Tätigkeit konkret benennen.
  • Falls Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Gewerbe anmeldepflichtig ist, können Sie sich hierüber beim zuständigen Finanzamt oder bei der Industrie- und Handelskammer Aachen informieren.
  • Vor einer Anmeldung eines Gewerbes im Lebensmittelbereich (Handel o.ä.) müssen Sie sich zunächst an die zuständige Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen werden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggfls. Eine Bestätigung des Vermieters, dass das Gewerbe unter der genannten Adresse angemeldet werden darf.
  • Bei Handwerksbetrieben eine entsprechende Handwerkskarte oder ein Nachweis über eine Eintragung in der Handwerksrolle.
  • Ggfls. einen Gesellschaftervertrag oder einen Handelsregisterauszug, bei der Anmeldung einer Personengesellschaft (OHG, GbR etc.) oder einer juristischen Person (GmbH, AG etc.).
  • Ggfls. eine Vollmacht von einem weiteren Gesellschafter, wenn dieser nicht persönlich zu Anmeldung erscheinen kann.
  • Ggfls. eine Gewerbeabmeldebestätigung einer anderen Kommune, bei einer Verlegung des Gewerbes aus einem anderen Meldebezirk.

Gewerbeabmeldungen

Hinweise

  • Falls Ihr Gewerbe nicht mehr bestehen sollte, müssen Sie dies persönlich im Bürgerbüro abmelden.
  • Eine entsprechende Abmeldebestätigung wird Ihnen im Anschluss ausgehändigt.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Gewerbeanmeldung

Gebühren für An- und Ummeldungen

natürliche Person

26,00 €

juristische Person

33,00 €

weitere Geschäftsführer
einer juristischen Person

13,00 €

Zweitschrift

15,00 €

Gebühr Gewerbezentralregisterauszug

  • 13,00 €

Gebühren Gewerbeabmeldung

  • gebührenfrei

Vordrucke:

  • Gewerbeabmeldung
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeummeldung
  • Erteilung einer Reisegewerbekarte

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!