Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeanmeldungen
Hinweise
- Eine Anmeldung kann auch rückwirkend erfolgen.
- Bei einer Anmeldung müssen Sie Ihre zukünftige Tätigkeit konkret benennen.
- Falls Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Gewerbe anmeldepflichtig ist, können Sie sich hierüber beim zuständigen Finanzamt oder bei der Industrie- und Handelskammer Aachen informieren.
- Vor einer Anmeldung eines Gewerbes im Lebensmittelbereich (Handel o.ä.) müssen Sie sich zunächst an die zuständige Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen werden.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggfls. Eine Bestätigung des Vermieters, dass das Gewerbe unter der genannten Adresse angemeldet werden darf.
- Bei Handwerksbetrieben eine entsprechende Handwerkskarte oder ein Nachweis über eine Eintragung in der Handwerksrolle.
- Ggfls. einen Gesellschaftervertrag oder einen Handelsregisterauszug, bei der Anmeldung einer Personengesellschaft (OHG, GbR etc.) oder einer juristischen Person (GmbH, AG etc.).
- Ggfls. eine Vollmacht von einem weiteren Gesellschafter, wenn dieser nicht persönlich zu Anmeldung erscheinen kann.
- Ggfls. eine Gewerbeabmeldebestätigung einer anderen Kommune, bei einer Verlegung des Gewerbes aus einem anderen Meldebezirk.
Gewerbeabmeldungen
Hinweise
- Falls Ihr Gewerbe nicht mehr bestehen sollte, müssen Sie dies persönlich im Bürgerbüro abmelden.
- Eine entsprechende Abmeldebestätigung wird Ihnen im Anschluss ausgehändigt.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Ihre Gewerbeanmeldung
Gebühren für An- und Ummeldungen
natürliche Person | 26,00 € |
juristische Person | 33,00 € |
weitere Geschäftsführer | 13,00 € |
Zweitschrift | 15,00 € |
Gebühr Gewerbezentralregisterauszug
- 13,00 €
Gebühren Gewerbeabmeldung
- gebührenfrei
Vordrucke:
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeummeldung
- Erteilung einer Reisegewerbekarte
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!